Herzlich willkommen auf den Internetseiten der
Praxis für Ergotherapie Wolters & Sohns
- Stufe I:Motorisch-funktionelle Übungsbehandlung mit dem Arbeitsplatz angenäherten Therapiematerialien.
- Stufe II:Motorisch-funktionelle Übungsbehandlung mit für den Arbeitsplatz typischen Arbeitsmaterialien und Arbeitsanforderungen.
- Stufe III:Arbeitstherapeutisch begleitete Belastungserprobung direkt am Arbeitsplatz oder in einem Kooperationsbetrieb.
- eine Arbeits- und Belastungserprobung wird begonnen, ohne dass bereits eine ausreichende Belastbarkeit vorliegt,
- trotz gegenteiliger Absprachen werden dem Patienten während der ABE arbeitsplatzfremde Tätigkeiten abverlangt,
- das Zeitmanagement der Arbeits- und Belastungserprobung lässt das Ausführen üblicher Tätigkeiten nicht zu (Beispiele: Arbeiten auf Baustellen mit mehrstündiger Anfahrt; zeitlich aufwändige Wartungs- und Reparaturarbeiten an Maschinen oder Anlagen im Außendienst – diese Arbeit könnte nicht einfach beendet werden, nur weil die geplanten vier Stunden Arbeitszeit bereits verstrichen sind),
- der Arbeitgeber des Patienten ist nicht uneingeschränkt kooperativ,
- der Patient selbst bezweifelt seine Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit und steht damit im Widerspruch zu den ärztlichen und therapeutischen Befunden,
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Das arbeitstherapeutische Stufenmodell |
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Stufe I:
Motorisch-funktionelle Übungsbehandlung mit dem Arbeitsplatz angenäherten Therapiematerialien.
Ziel:
Ziel auf der Stufe I ist die Funktionsverbesserung des durch den Unfall verletzten Organs (bzw. der verletzten Organe).
Inhalte:
Auf der Stufe I steht die Funktionsverbesserung des durch den Unfall verletzten Organs (oder der Organe) – also z. B. der Greiffunktionen oder der Handkraft – im Vordergrund.
Bereits auf dieser Stufe arbeiten wir mit dem Arbeitsplatz angenäherten Therapiematerialien und Anforderungen. Angenähert sind Gewicht, Größe, Bewegungsabläufe und Arbeitspositionen. Für einen Maurer oder einen Schlosser ist diese Vorgehensweise logischer, er kann die Therapie besser verstehen und akzeptieren.
Dem Arbeitsplatz angenäherte Therapiematerialien können z. B. Styroporblöcke sein, die die Form und Größe von Bausteinen haben, aber noch nicht deren Gewicht. Mit ihnen werden die Greif- und Haltefunktionen trainiert. Im Verlauf steigern sich dann Geschwindigkeit und Wiederholungen der geübten Bewegungen und natürlich das Gewicht der Blöcke.
Ergänzend zu den therapeutisch angeleiteten Behandlungen werden mit jedem Patienten auch Programme zum selbstständigen Üben erarbeitet.
Stufe II:
Motorisch-funktionelle Übungsbehandlung mit für den Arbeitsplatz typischen Arbeitsmaterialien und Arbeitsanforderungen.
Kriterium für den Wechsel in Stufe II:
Das Ziel der Stufe I ist erreicht, wenn alle am Arbeitsplatz vorkommenden Belastungsformen isoliert bewältigt werden können.
Ziel:
Alle laut Tätigkeitsprofil zum Arbeitsplatz gehörenden Tätigkeiten sollen vom Patienten ausgeführt werden können. Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit sollen für eine Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz in ausreichendem Maße gegeben sein.
An unseren Standorten Magdeburg, Halle/Saale und Bremen ist dies für die gesamte Baubranche durch die Zusammenarbeit mit den überregionalen Ausbildungszentren der Bauwirtschaft gewährleistet. Unsere Kooperationspartner sind das Bau-Bildungs-Zentrum Magdeburg (BBZM), das Ausbildungszentrum Bau (ABZ Bau) Holleben sowie das Bau-Ausbildungs-Centrum (Bau-ABC) Rostrup in Bad Zwischenahn. Für andere Berufsgruppen kooperieren wir mit Handwerkskammmern, Berufsförderungswerken und anderen Bildungseinrichtungen. Dort ist Arbeitstherapie auf hohem Niveau gewährleistet. In diesen Ausbildungszentren stehen Arbeitsplätze für nahezu alle Berufe zur Verfügung, so dass Arbeitstherapie sowie Arbeits- und Belastungserprobungen ganzjährig – also auch in den Wintermonaten – möglich sind.
Insbesondere durch die Arbeitstherapie der Stufe II unseres Stufenmodells wird die sonst oft übliche "Lücke" zwischen der EAP und dem Erreichen der Arbeitsfähigkeit geschlossen. Die EAP konzentriert sich in erster Linie auf die Funktionsverbesserung und die Steigerung der Ausdauer und Belastbarkeit des verletzten Organs – orientiert sich also in erster Linie an der erlittenen Verletzung. Am Ende der EAP können zwar die funktionellen Verbesserungen gut dokumentiert werden, jedoch ist es nicht ganz einfach, daraus die Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit für den konkreten Arbeitsplatz oder Beruf abzuleiten. In der Praxis scheitert die eingeleitete Arbeits- und Belastungserprobung dann leider häufig, weil es hier zu einer Fehleinschätzung gekommen ist. Weder der Arzt noch das EAP-Institut haben in der Regel die Möglichkeiten, Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit bezogen auf die konkreten Anforderungen des realen Arbeitsplatzes zu objektivieren. Diese Lücke kann durch die arbeitsplatzbezogene Therapie und das in der Arbeitstherapie der Stufe II erstellte Belastbarkeitsprofil (s. u.) geschlossen werden, auf deren Basis dann eine differenzierte, flexible Reha-Planung erfolgen kann. Unser Ziel ist es, die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu ermöglichen und dabei unnötige Misserfolge zu vermeiden, die nicht nur das Heilverfahren verlängern sondern auch die Motivation des Patienten beeinträchtigen können.
Beispiel:
In der EAP wird eingeschätzt, dass ein Fliesenleger nach einer Knieverletzung wieder im Knien und Hocken arbeiten kann, so dass eine Arbeits- und Belastungserprobung eingeleitet wird. In der Praxis ergeben sich Probleme dann aber nicht beim Knien und Hocken sondern beim Treppensteigen mit gleichzeitigem Transport der Arbeitsmaterialien (Fliesenpakete, Klebersäcke etc.). Ein arbeitsplatzbezogenes Belastbarkeitsprofil auf der Basis des Tätigkeitsprofils hätte dies bereits im Vorfeld der Arbeits- und Belastungserprobung aufdecken können.
Stufe III:
Arbeitstherapeutisch begleitete Belastungserprobung direkt am Arbeitsplatz oder in einem Kooperationsbetrieb.
Ziel:
Ziel der Stufe III ist die Arbeitsfähigkeit am bisherigen Arbeitsplatz
Schwerpunkte & Inhalte:
Der Patient kann im Ergebnis der Stufe II die Summe der Arbeitsanforderungen bewältigen und ist so leistungsfähig
und belastbar, dass er einen Arbeitstag durchhalten sollte bzw. eine
ABE begonnen werden kann (i. d. R. Beginn mit 4 Stunden).
Ziel der Stufe III ist das Erreichen der Arbeitsfähigkeit.
Oft kann erst die Arbeits- und Belastungserprobung am Arbeitsplatz des Patienten endgültig darüber Auskunft geben, ob ein Patient seinen beruflichen Anforderungen bereits wiederin vollem Umfang gewachsen ist, ob er also wieder arbeitsfähig ist. Dabei kann es im Einzelfall sinnvoll und notwendig sein, diese Arbeits- und Belastungserprobung arbeitstherapeutisch zu begleiten und zu betreuen – vor allem dann, wenn Probleme zu erwarten bzw. bereits eingetreten sind, wie z. B.

um nur einige in der Praxis häufig auftretende Probleme zu nennen.
In solchen Fällen ist es Aufgaben des Therapeuten, vor Ort die Bedingungen für die Arbeits- und Belastungserprobung zu optimieren und auf der Basis seiner beruflichen Kompetenzen konkrete Lösungen für die auftretenden Probleme zu entwickeln.
Insbesondere muss gesichert sei, dass der Patient während der ABE seine tatsächlichen Tätigkeiten ausführt – also nicht mit
arbeitsplatzfremden Anforderungen konfrontiert wird.
Die Rolle des Arbeitstherapeuten besteht dann auch darin, die
Einschätzungen von Patient, Arzt und Arbeitgeber hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit abzugleichen. Falls
die Tätigkeit sich dann doch als nicht ausführbar erweisen sollte, wird der Arbeitstherapeut die Suche nach alternativen
Einsatzmöglichkeiten im Betrieb unterstützen.
Dazu muss der Arbeitstherapeut sorgfältig beobachten und dokumentieren. Ausgeführte Tätigkeiten, Probleme beim Arbeiten, Selbsteinschätzung und Klagen des Versicherten werden genau dokumentiert. In der direkten Zusammenarbeit mit seinem Therapeuten vor Ort am Arbeitsplatz hat der Versicherte – anders als im Untersuchungszimmer des Arztes – die Möglichkeit, seine persönlichen Probleme und Schwierigkeiten beim Arbeiten direkt zu zeigen, so dass sie überprüfbar und nachvollziehbar werden. Es kann genau geprüft werden, welche Tätigkeiten mit den noch vorhandenen gesundheitlichen Einschränkungen tatsächlich ausgeführt werden können und welche nicht.



